Versicherungen
Versicherungen Versicherungen arbeiten nach dem Grundprinzip einer kollektiven Risikoübernahme. Das Versicherungsprinzip beruht darauf, dass viele einen Geldbetrag, in den „Geldtopf“ des Versicherers einzahlen um beim Eintritt eines Versicherungsfalles einen Schadensausgleich aus diesem Topf zu erhalten. Der Geldtopf der Versicherungen reicht bei bezahlbaren Beiträgen aus, weil der Versicherungsfall nur bei einigen Versicherten eintritt.
Der Versicherungsnehmer zahlt dem Versicherer eine fest vereinbarte Summe, den Versicherungsbeitrag. Der Versicherer muss dann gegebenenfalls auftretende Schäden ausgleichen. Die Versicherungen bieten damit eine Absicherung von Risiken nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip.
Grundsätzlich ist zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen zu unterscheiden. In Deutschland gibt es etwa 1400 private Versicherungsunternehmen.
Die vielfältigen Risiken, gegen die man sich versichern kann, lassen sich wie folgt klassifizieren:
- Biometrische Risiken sind unter anderem vorzeitiger Tod, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit undPflegebedürftigkeit
- Kostenrisiken sind beispielsweise Krankheitskosten und Gerichtskosten
- Schadensrisiken umfassen beispielsweise Feuer, Diebstahl und Unfall
- Haftungsrisiken können durch unterschiedliche Formen von Haftpflichtversicherungen gedeckt werden
Es haben sich zwei grundlegende Prinzipien zur Deckung der Anwartschaften besonders bei Personenversicherungen herauskristallisiert. Mit dem Umlageverfahren arbeiten vorwiegend die gesetzlichen Versicherungen. Das Kapitaldeckungsverfahren findet in der privaten Versicherungswirtschaft Anwendung.
Pflichtversicherungen sind Versicherungen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen abgeschlossen werden müssen. In Deutschland zählen zu den Pflichtversicherungen neben der Sozialversicherung für Arbeitnehmer die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften, die Kfz-Haftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Die Sozialversicherungen sind staatlich organisierte umlagefinanzierte Pflichtversicherungen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Beiträge abweichend vom eigentlichen Versicherungsprinzip auch nicht auf die Leistungsberechtigten umgelegt, sondern in Form eines Generationenvertrags von einer Generation für eine andere erbracht.


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